Sie haben Ihr Unternehmen erfolgreich aufgebaut und mit Weitsicht und Kompetenz geführt. Doch irgendwann ist es an der Zeit, sich zurückzuziehen und Ihren Betrieb in gute Hände zu übergeben. Ihre Sparkasse hilft Ihnen dabei, einen geeigneten Nachfolger zu finden und begleitet Sie bei der Übergabe.
Martin Pira
Zertifizierter Nachfolgeberater
Telefon: 0671 94-50707
Was mich an meinem Beruf fasziniert:
Seit 25 Jahren berate ich gewerbliche Kunden. Das Projekt der Unternehmensübergabe ist absolut individuell. Es macht mir Spaß, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu erarbeiten.
Das sagen Kunden über mich:
Eine Geschäftspartnerschaft auf Augenhöhe. Ich habe eine offene, ehrliche und wertschätzende Art, bin zuverlässig und lösungsorientiert.
Was Sie sonst noch über mich wissen sollten:
Ich komme aus einem Unternehmerhaushalt und habe vor vielen Jahren dort bereits die Firmenübergabe selbst erlebt. Ich kann mich daher gut in Ihre Situation hereindenken.
Mehr zu Herrn Pira und unserer Nachfolgeberatung lesen Sie in hier:
Ihre Vorteile
Wir bieten Ihnen
Als Unternehmer ist es nicht leicht, sich aus seinem, meist über Jahrzehnte, aufgebauten Lebenswerk zurückzuziehen und dieses an einen Nachfolger zu übergeben. Umso beruhigender ist es, wenn das Unternehmen im Familien-Besitz bleibt. Vielleicht ist ein jüngeres Familien-Mitglied bereits länger im Betrieb involviert und Sie kennen seine Stärken und Schwächen. Sie entscheiden, wann Sie die Verantwortung übergeben. Je nach Vertrag und Absprache haben Sie zudem die Möglichkeit, auch nach Ihrem Ausscheiden Einfluss zu nehmen.
Nicht immer kommt ein Familienmitglied als Nachfolger infrage. Vielleicht gibt es erfolgreiche Geschäftspartner oder fähige Mitarbeiter, an die Sie Ihr Unternehmen verkaufen können. Auch ein engagierter Existenzgründer kann als neuer Eigentümer geeignet sein. Durch einen Unternehmensverkauf ziehen Sie einen klaren Schlussstrich. Sie können Ihre Zukunft frei von unternehmerischen Einflüssen gestalten. Außerdem verfügen Sie über flüssiges Kapital und können dieses nach Ihren Vorstellungen verwalten.
Angenommen, Sie haben einen Nachfolger gefunden. Dieser verfügt aber noch nicht über genügend Kapital, um das Unternehmen zu übernehmen. In diesem Fall bietet sich eine Verpachtung als Übergangslösung an. Bei dieser Variante werden Management und Eigentum getrennt. Das Unternehmen bleibt weiterhin in Ihrem Besitz. Sie fahren weiter Erträge ein, ohne aktiv am Geschäftsleben teilzunehmen. Die Haftungen beider Parteien werden im Pachtvertrag klar geregelt. Der Pachtvertrag sollte langfristig ausgelegt sein – zum Beispiel über zehn Jahre.
Für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt, ist es wichtig, dass die Nachfolge klar geregelt ist. Wenn Sie möchten, dass Ihre Kinder das Unternehmen weiterführen, legen Sie dies unbedingt schriftlich fest. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge. Diese schreibt unter Umständen eine Lösung vor, die weniger vorteilhaft ist. Bewahren Sie das Testament oder den Erbvertrag bei einem Notar oder dem zuständigen Amtsgericht auf. Zudem ist ein Notfallordner mit allen wichtigen Informationen sinnvoll.
Eine weitere Möglichkeit, Ihr Lebenswerk zu sichern, ist Ihr Unternehmen in eine Stiftung einzubringen. Sie können Ihre Ideale vertreten, indem Sie die sozialen, wissenschaftlichen oder gemeinnützigen Ziele der Stiftung definieren. Ihr soziales Engagement wird untermauert und gleichzeitig profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen.
Ihre Sparkasse ist Regionalpartner der Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change. Die Nachfolgebörse ist ein kostenloses Angebot des Bundeswirtschaftsministeriums und der KfW Bankengruppe, das Sie bei der Suche nach einem Nachfolger unterstützt.
Die Sparkasse Rhein-Nahe unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger. Informieren Sie sich jetzt.
Es ist kein einfacher Schritt, das eigene Unternehmen aus der Hand zu geben. Das Thema wird häufig verdrängt und auf die lange Bank geschoben. Dabei ist es wichtig, die Übergabe rechtzeitig und sorgfältig zu planen. Der Prozess gliedert sich für gewöhnlich in folgende Phasen.
Als Unternehmer besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater Ihre Vorstellungen über die Nachfolge und den Zeitpunkt Ihres Ausscheidens. Ob interne oder externe Nachfolge − das Szenario und den Zeitpunkt für den Übergang legen Sie fest.
Die Entscheidung für die Unternehmensnachfolge steht. Nun gilt es, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären. Dabei gelten je nach Art der Unternehmensübergabe unterschiedliche rechtliche Bedingungen. Diese ziehen dann auch unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich. Binden Sie daher Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt rechtzeitig in den Prozess mit ein.
Die wirtschaftliche Vorbereitung ist insbesondere im Fall der externen Unternehmensnachfolge relevant. Übergeben Sie Ihr Unternehmen zum bestmöglichen Zeitpunkt, um einen optimalen Wert zu erzielen. Eine erste Indikation liefert der kostenfreie KMUrechner des EMF-Instituts. Mit nur wenigen Klicks ermitteln Sie den Wert Ihres Unternehmens und der Nachfolgeprozess wird erleichtert.
Sobald die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind, heißt es, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Plattformen, wie beispielsweise die Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change bringen nachfolgeinteressierte Unternehmer und Existenzgründer zusammen.
Ein Nachfolger ist gefunden. Nun geht es an die Vertrags-und Abschlussverhandlungen. Entscheiden Sie bei einer externen Unternehmensnachfolge, ob das Unternehmen als „Ganzes“ veräußert wird oder nur einzelne Bestandteile. Dies hat für den Verkäufer und den Käufer entsprechende steuerliche Auswirkungen. Außerdem ist die richtige Kommunikation an Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter ein wichtiger Erfolgsfaktor in der Übergabephase.
Auch nach erfolgter Übergabe ist Ihre Sparkasse für Sie da. Ihr Berater begleitet Sie weiterhin und unterstützt Ihren Nachfolger in der Anfangsphase.
FAQ
Als Unternehmensnachfolge wird die gesamte Planung und Vorbereitung, die Übergabephasen und die Transaktion bezeichnet, wenn eine Betriebsinhaberin oder ein -inhaber seine Firma an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger übergibt. Die klassische Unternehmensnachfolge findet in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) statt. Sie werden meist noch von der Gründungsfamilie oder einer einzelnen Gründungsperson geleitet.
Die Form der Unternehmensnachfolge ist abhängig von Ihrer individuellen Situation, den Ursachen für die Nachfolge sowie den damit verbundenen kurz- und langfristig definierten Zielen. Sie können Gesellschafterin oder Gesellschafter bleiben oder Sie geben das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum ab. Folgende Szenarien sind denkbar:
Wichtig ist, dass Sie schon frühzeitig an die Nachfolge denken oder für den Notfall vorsorgen. Bereits drei bis zehn Jahre vor Ihrer geplanten Unternehmensübergabe sollten Sie damit beginnen, Ihr Unternehmen fit für die nächste Generation zu machen. Spätestens drei Jahre vorher sollten Sie mit der Suche nach einer potenziellen Übernehmerin oder einem Übernehmer beginnen und spätestens zwölf Monate vorher mit dem Prozess der Übergabe starten.
Holen Sie rechtzeitig professionelle Hilfe an Bord. Expertinnen und Experten aus den Bereichen
helfen Ihnen dabei.
Die familieninterne Nachfolge ist zwar nach wie vor die Nummer 1, wenn es um Wünsche für die Übergabe geht, trotz vieler Vorteile ist sie aber nicht frei von Tücken. Durch die emotionale Bindung mangelt es oft an Objektivität bei den anstehenden Entscheidungen. Und: Nicht jedes Kind ist zum Unternehmer geboren oder es hat andere Lebenspläne.
Binden Sie Ihren Nachwuchs frühzeitig ins Unternehmen ein, wenn Sie ihn als Nachfolge in Betracht ziehenBeachten Sie bei externen Übergaben, die nicht innerhalb der Familie oder dem eigenen Management stattfinden, dass diese weitaus risikoreicher sind als interne Nachfolgen. Minimieren Sie dieses Risiko durch sorgfältige Prüfung und Vorbereitungen und nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit. Sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Unternehmensnachfolge.
Für die Suche eines externen Nachfolgers oder einer Nachfolgerin schauen Sie auch in die Plattform nexxt-change.
Der Prozess der Unternehmensübergabe lässt sich in 6 Phasen einteilen:
1. Phase: Weichenstellung
Egal ob interne oder externe Nachfolge – legen Sie gemeinsam mit Ihrer Finanzberaterin oder Ihrem -berater das Szenario und den Zeitpunkt für den Übergang fest.
2. Phase: Rechtliche Aspekte
Je nach Art der geplanten Unternehmensübergabe ergeben sich unterschiedliche rechtliche Bedingungen. Diese ziehen wiederum unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich. Hier sollten Sie steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Expertenhilfe mit ins Boot holen.
3. Phase: Wirtschaftliche Vorbereitung
Um einen optimalen Wert für Ihre Firma zu erzielen, ist es besonders bei der externen Unternehmensnachfolge wichtig, Ihren Betrieb zum bestmöglichen Zeit-punkt zu übergeben. Nutzen Sie für eine erste Indikation den kostenfreien KMUrechner. Mit nur wenigen Klicks ermitteln Sie den Wert Ihres Unternehmens.
4. Phase: Auswahlphase
Sobald die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind, geht es an die Suche für geeignete Nachfolger. Nutzen Sie hierfür beispielsweise die Nachfolgebörse nexxt-change.
5. Phase: Übergabephase
Sind Sie fündig geworden, entwickeln Sie gemeinsam mit Ihrem Nachfolger oder Ihrer Nachfolgerin eine Übergabestrategie und gehen die Vertrags- und Abschluss-verhandlungen an. Bei einer externen Unternehmensnachfolge entscheiden Sie, ob das Unternehmen als „Ganzes“ veräußert werden soll oder nur einzelne Bestand-teile. Dies hat entsprechende steuerliche Auswirkungen für beide Parteien. Wichtig ist auch die richtige Kommunikation über Ihre Pläne an Ihre Kundschaft, Belegschaft und Geschäftspartnerinnen und -partner.
6. Phase: Sicherungsphase
Nach erfolgreicher Übergabe ist Ihre Sparkasse weiterhin für Sie da. Wir begleiten und unterstützen auch Ihren Nachfolger oder Ihre Nachfolgerin in der Anfangsphase.
Denken Sie bei all Ihren Entscheidungen auch an die Konsequenzen für Ihre Belegschaft und deren Familien. Mit einer gut vorbereitete Unternehmensnachfolge sichern Sie Arbeitsplätze.
Sie sind verpflichtet, die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über den Zeitpunkt und den Grund des Übergangs sowie dessen rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen zu informieren (§ 613 a V BGB). Ferner müssen Sie das Personal über eventuelle sie betreffende Maßnahmen unterrichten. Alle Informationen müssen Sie schriftlich übermitteln.
Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab: der Art der Unternehmensübertragung, der Rechtsform des Unternehmens, der Höhe der persönlichen Freibeträge usw. Die Unternehmensübertragung sollten Sie unbedingt mit Unterstützung Ihres Steuerberaters oder Ihrer Steuerberaterin angehen.