Beim DSRZ-Verfahren (DatenServiceRechenZentrum) bereitet Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder andere Zahlungen in einem externen Rechenzentrum auf. Von diesem werden die Zahlungsaufträge direkt an das Rechenzentrum Ihrer Sparkasse übermittelt.Sie können diese Zahlungen ganz einfach per Online-Banking mit PIN und TAN oder über SFirm freigeben. Auch gemeinschaftliche Verfügungen können hier berücksichtigt werden.
Ihre Vorteile im Überblick
Sie möchten die Dienste eines Service-Rechenzentrums nutzen? Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.
*Beispiele für Service-Rechenzentren: DATEV eG, EFIS, Baurechenzentrum, kommunale Rechenzentren, eurodata, Rechenzentrum für Kirche und Diakonie und andere
Besprechen Sie mit Ihrem Berater, welche Lösungen sich besonders für Sie eignen. Die Payment-Beratung Ihrer Sparkasse unterstützt Sie bei der Analyse und Umsetzung erfolgreicher Lösungen rund um den Dreh- und Angelpunkt unserer Geschäftsbeziehung – dem Girokonto.