Spenden für die Ukraine
Die Sparkasse Rhein-Nahe weißt auf die Möglichkeit einer einfachen Geldspende hin. Hilfsbereite können ihre Geldspende direkt auf das Spendenkonto der Stadt Bad Kreuznach überweisen:
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
IBAN: DE 54 5605 0180 0000 0884 84
Sparkasse Rhein-Nahe
Verwendungszweck: „Hilfe für die Ukraine“
Dort werden die Gelder koordiniert und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
Bei Spenden über 100 Euro kann die Stadtverwaltung eine Spenden-Bescheinigung ausstellen. Weitere Möglichkeiten Hilfe zu leisten, finden Sie hier: Ukraine - So können Sie helfen - Sparkasse.de
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Krieg in der Ukraine
Alle wichtigen Entwicklungen zum Ukraine-Krieg und dessen Folgen sowie weitere aktuelle Themen finden Sie auf sparkasse.de.
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Förderleitlinien
Hier finden Sie unsere Förderleitlinien zu unserer Spenden- und Sponsoringvereinbarung.
zur Förderung des Gemeinwohls in unserer Heimat hat die Sparkasse Rhein-Nahe eine eigene Stiftergemeinschaft ins Leben gerufen. Unter diesem Dach können sich interessierte Bürger und Unternehmen ohne viel Aufwand mit einer Zustiftung oder Spende für die unterschiedlichsten gemeinnützigen Zwecke engagieren.
Die Stiftungszwecke teilen sich in die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Ökologische Belange und Soziale Zwecke auf. Möchten Sie Ihrer Heimat etwas Gutes tun und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen? Dann unterstützen Sie doch ganz einfach mit einer Zustiftung eine bereits bestehende Stiftung in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Nahe“.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Sponsoring basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Bei einer Spende durch die Sparkasse Rhein-Nahe erhalten Sie hingegen eine Leistung, ohne dass Sie eine Gegenleistung für uns erbringen.
Für ein Sponsoring benötigen wir in jedem Fall eine Rechnung, unabhängig von der Höhe des Sponsoringbetrages.
Grundsätzlich ist die Sparkasse nur in der Rhein-Nahe-Region aktiv. Es gibt Ausnahmen – wichtig ist uns aber immer ein Bezug zur Region.
Gerne können Sie uns einen Online-Antrag übermitteln - wir werden Ihren Antrag individuell prüfen und so schnell wie möglich antworten.
In der Regel melden wir uns zeitnah nach Eingang Ihres Online-Antrags bei Ihnen. Sie erhalten nach Abschluss der Antragsstrecke eine automatische Bestätigung, dass wir Ihre Nachricht erhalten haben.
Alle gemeinnützigen Vereine, Organisationen und Projekte, die einen gültigen Freistellungsbescheid besitzen, sind "spendenfähig".
Generell können Spenden und Sponsorings in jeder Höhe beantragt werden. Wir sprechen mit Ihnen, ob und in welchem Umfang wir uns beteiligen werden. Bei großen Projekten hilft uns bei der Entscheidung ein schlüssiges Konzept.