Schon gewusst?
Großes Geschenk vom Staat! 2024: Arbeitnehmer-Sparzulage1 für noch mehr Menschen!
Die Einkommensgrenzen wurden auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Ledige und auf 80.000 Euro für Verheiratete / eingetragene Lebenspartner erhöht.
Sogar Zweifachförderung ist möglich!!!
Alternativ zum klassischen Sparvertrag können Sie das VL-Sparen mit Deka Investmentfonds, LBS-Bausparen oder einer betrieblichen Altersversorgung kombinieren.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.
¹ Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Zulagenberechtigt auf Antrag sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung (geltende Einkommensgrenzen ab 2024). Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage auf Antrag unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: November 2023. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.
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